Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mediation und zum
Güteverfahren.
Die Mediation eignet sich besonders zur Lösung von Konflikten, die durch Probleme in der Kommunikation zwischen den Beteiligten begründet sind und in denen die Erhaltung beziehungsweise Neugestaltung von beruflichen oder privaten Beziehungen im Vordergrund steht.
Mit dem Güteverfahren können besonders rechtsnahe Konflikte gelöst werden, denen eine konkrete Forderung zu Grunde liegt, zum Beispiel an Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages aus einem Vertragsverhältnis.
Weitere Informationen zum Güteverfahren können Sie der aktuellen Schlichtungs- und Kostenordnung entnehmen, die ich Ihnen in der Rubrik Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung stelle.
Eine wichtige Voraussetzung beider Verfahren ist, dass die streitenden Parteien an einer einvernehmlichen Beilegung ihres Konfliktes auf Augenhöhe interessiert sind.
Die Kosten einer Mediation bemesse ich auf Grundlage eines individuell vor dem Hintergrund
Ihres Konfliktes zu vereinbarenden Zeitstundenhonorars.
Erfahrungsgemäß teilen sich die Konfliktbeteiligten die Kosten einer Mediation. Inzwischen werden diese auch von sehr vielen Rechtsschutzversicherern übernommen. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls vorab bei Ihrem Versicherungsunternehmen.
Die Kosten des Güteverfahrens entnehmen Sie bitte meiner Schlichtungs- und Kostenordnung, die Sie in der Rubrik Dokumente finden.
Die Dauer einer Mediation ist insbesondere vom Umfang des Konfliktes abhängig, weshalb sich diese Frage im Voraus nicht konkret beantworten lässt. Nach meiner allgemeinen Erfahrung kann sie drei bis acht Einzeltermine zu jeweils anderthalb bis zwei Stunden betragen.
Sie entscheiden selbst darüber, wieviel Zeit Sie zur Bearbeitung Ihres Konfliktes benötigen. Somit haben Sie auch stets die Kontrolle über die Kosten.
Sie können die Partei
zur Mediation einladen - gerne mit dem Hinweis auf meine Internetpräsenz oder Telefonnummer. Ein ganz wesentliches Merkmal der Mediation ist, dass sich die Parteien aus freien Stücken dazu
entscheiden. Deshalb kann eine Partei nicht gegen ihren Willen zur Teilnahme an einer Mediation bewegt werden.
Sollten Sie sich gemeinsam mit der anderen Partei für die Durchführung einer Mediation entscheiden, dann können Sie nach ungefähr sieben bis 14 Tagen einen ersten Termin erhalten.
Für Ihre Teilnahme an einer Mediation benötigen Sie grundsätzlich keinen Rechtsanwalt. Sie haben aber die Möglichkeit, den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit seiner fachlichen Kompetenz einzubeziehen, um offene Rechtsfragen zu klären oder die Abschlussvereinbarung rechtlich prüfen zu lassen.
Nein, zur Rechtsberatung bin ich nicht befugt.
Als Mediator kann ich Ihre Angelegenheit nicht entscheiden, denn schon nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung bin ich als solcher "eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis" (§ 1 Absatz 2 Mediationsgesetz).
Auch in meiner Tätigkeit als staatlich anerkannte Gütestelle bin ich zu einer Entscheidung Ihrer Angelegenheit nicht befugt.